Die Betonung der deutschen Bischöfe liegt jedoch weiter-hin auf der entscheiden-
den Bedeu-
tung der Zah-
lung von Kir-
chensteuern. Wer diese nicht zahlt, begehe ein beson-
ders schlimmes Vergehen gegen die kirchliche Gemein-
schaft und gegen die Verpflichtung jedes Katholiken zur finanziellen Unterstützung seiner Kirche.
Genau dies ist jedoch nicht nur meiner Meinung nach aus mehreren Gründen problematisch. Das Schreiben an die Abtrünnigen tut so, als seien Zahlung von Kir-
chensteuern und Unterstützungsverpflichtung identisch. In den vatikanischen Gesetzestexten ist jedoch keines-
wegs definiert, in welcher Art und Weise die Gläubigen ihren Beitrag zu leisten haben. Dies kann also sehr wohl beispielsweise durch angemessen hohe Spenden an die örtliche Pfarrei oder an kirchliche Einrichtungen und Hilfswerke erfolgen.
Es wäre also ggf. Aufgabe der Bischöfe, eine Vor-
schlagsliste mit Einrichtungen zu erstellen, für die belegte Spenden mindestens in Höhe der jeweiligen Kirchensteuer akzeptiert würden, anstatt pauschal zu unterstellen, wer z.B. wegen Teilen ihrer Verwendung Bedenken gegen die Kirchensteuer habe, verstoße gegen seine Beitragspflicht und sei damit von vielen Rechten auszuschließen.
Die Betonung der Kirchensteuer als Richtschnur der Kirchentreue mag auch all jenen bitter aufstoßen, die aus verschiedensten Gründen gar keine Kirchensteuer zahlen, z.B. Deutsche mit zeitweisem Wohnsitz im Ausland, Arbeitslose, Geringverdiener, Schüler, Stu-
dierende, Familienangehörige ohne eigenes Einkom-
men, viele Rentner usw., zusammen fast zwei Drittel (!) der deutschen Katholiken. Sind diese in den Augen der Bischöfe nun Katholiken zweiter Klasse?
Die Kirchenzugehörigkeit vor allem am Geld festzu-
machen, stößt auch aus anderen Gründen bitter auf. Wer nicht zahlt, wird kirchlich ermahnt und ggf. de facto ausgeschlossen, insbesondere auch bei Nichterschei-
nen zum Gespräch mit dem Pfarrer. Was aber ist z.B. mit den zahlreichen Katholiken, die aus anderen schwerwiegenden Gründen gegen ihre Pflichten als Kirchenmitglieder verstoßen, etwa durch dauerhafte
und öffentliche Missachtung der Teilnahmepflicht in
der
Sonntagsmesse, durch schwere Schuld wie etwa Abtreibung und vieles mehr…?Etwa 90 % der Katholiken bleiben dem Gottesdienst fern, und man lässt sie gewähren. Nur noch knapp die Hälfte glaubt an Wahrheiten wie etwa an die Dreifaltigkeit, aber da greift man kaum ein. Und abgesehen davon ist die vatikanische Verpflichtung zur Prüfung jedes Einzelfalles wohl kaum mit einem Gespräch erfüllt, das gar nicht stattfindet.
Da ist z.B. der Weg der katholischen Kirche im Stadt-
staat Bremen die bessere Alternative: Wer zivilrechtlich beim Standesamt seinen Austritt erklären will, muss vorher bei der Kirche zum Gespräch erscheinen und dies dem Standesamt durch eine kirchliche Bestätigung belegen. Diese von Bremen mit dem Vatikan vereinbarte Regelung hat den großen Vorteil, dass die Menschen sich bei einem Seelsorger aussprechen können, bevor sie den entscheidenden Schritt des Austritts tun.
Die Erfahrungen damit sind sehr positiv: Es gibt viele intensive, manchmal auch tränenreiche Gespräche, wenn erzählt wird, warum man gehen will. Nicht selten wird nach einem guten, wohltuendem Gespräch die Austrittsentscheidung wieder zurückgenommen.
Einige Kirchenrechtler weisen darauf hin, dass die deutschen Bischöfe sich auf sehr dünnem Eis bewegen. Erst wenn der zuständige Bischof dem Betreffenden per Brief die Annahme seiner Austrittserklärung mitgeteilt habe, sei diese kirchenrechtlich wirksam. Demnach dürften keinesfalls vorher schon z.B. Sakramente oder Rechte verweigert werden, wie dies das Schreiben an Ausgetretene androht. Allein ein nicht stattgefundenes Gespräch mit dem Ortspfarrer könne jedenfalls nicht ausreichen.
Kurios wird es, wenn Deutsche, die keine Kirchensteuer zahlen wollen, etwa zum Urlaub oder als Umzug ins Ausland reisen: Dort dürfen sie ganz selbstverständlich die Sakramente empfangen, da es in fast allen Ländern keine Kirchensteuer gibt. Die deutsche Koppelung der Kirchenmitgliedschaft an die Kirchensteuerzahlung ist und bleibt eine sehr unglückliche Lösung.
Beinahe absurd wird es, wenn eine Familie nur ein einziges Einkommen hat, die zusammenveranlagten Ehepartner aber verschiedenen Konfessionen ange-
hören. Die Kirchensteuer wird dann auf beide Kirchen aufgeteilt. Dadurch kommt es öfter vor, dass etwa der katholische Partner, ob er will oder nicht, die evan-
gelische Kirche mitfinanziert…
Dekret der deutschen Bischöfe (pdf)
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Verbindlicher Musterbrief an Ausgetretene (pdf)
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Die Anordnung des Vatikans von 2006
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Matthias Matussek in „DER SPIEGEL“
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SPIEGEL-Satire zum Austrittsschreiben der Bischöfe
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... und morgen passend dazu mein Artikel: "Kirche klagt gegen Professor Zapp - Prozessgewinner sehen anders aus..."
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