03.09.2012

Teure Briefe vom Rechtsanwalt, weil man als Blogger einen Satz aus einer Zeitung übernommen hat? -- Das Leistungsschutzrecht kommt...!?


(Fortsetzung)
Im übrigen verstehen selbst Internet-Experten hierbei die Welt nicht mehr: Die nach dem neuen Gesetz schreienden Verlage haben es doch selbst in der Hand, ob ihre Artikel in Suchmaschinen zu finden sind oder nicht. Mit einfachsten Programmierungen kann das verhindert werden, aber das will offenbar kein einziger der deutschen Verlage. Es geht also nur ums Geld, das man zu kassieren gedenkt.
Und da versucht man abzuwie-
geln und zu beruhigen. Dieses Kas-
sieren beträfe doch nur solche, die das Nutzen von Zeitungs-
artikeln gewerbsmäßig betrieben. Private Blogger z.B. seien damit zumindest nach dem inzwischen dritten Entwurf des Gesetzes doch gar nicht gemeint.
Doch die Unruhe unter vielen Bloggern, die gerne mal aus der Zeitung zitieren, bleibt nach wie vor groß. Wenn das Gesetz so wie geplant durchkommt, bleibt immer ein Restrisiko, auch als Blogger von jemand eine Ab-
mahnung zu kassieren, der schnell mal was dazuver-
dienen möchte. Wenige Worte aus einem Zeitungs-
artikel und dann im Blog einen Link gesetzt, und schon könnte es passiert sein, dass man unliebsame Post bekommt, vielleicht sogar für Blog-Beiträge, die Jahre zurückliegen, aber über Suchmaschinen noch leicht auffindbar sind. 

Die Frage wird in der Praxis z.B. sein, was denn „privat“ und was stattdessen „gewerblich“ ist. Hat man als Blogger im Zweifelsfalle die Nerven, das gegen einen gewieften Anwalt durchzuziehen? Ist es etwa schon gewerblich, wie manche behaupten, wenn man irgend-
wann und irgendwo auf seinem Blog mal einen anklick-
baren Button für ein empfohlenes Buch eingebaut hat? Entscheidend für die gewerbliche Einordnung ist für manche Rechtsausleger nämlich nicht die Frage, ob man damit tatsächlich Gewinn gemacht hat, sondern
ob man damit theoretisch Gewinne erzielen könnte…!
Auch Zusammenstellungen aus RSS-Feeds und Twittermeldungen und auf Facebook Veröffentlichtes könnten davon betroffen sein, interpretieren Gegner
des Gesetzes die Vorlage der Bundesregierung. Besonders knifflig dürfte es für Blogger werden, die beruflich mit Journalismus zu tun haben. Wenn ein Blogger auf seinem privaten Blog zu Themen Artikel schreibt, mit denen er beruflich ebenfalls beschäftigt ist, dann muss er Lizenzgebühren zahlen; das ist jetziger Stand der Dinge.
Na, das kann ja heiter werden…!
Ich persönlich hoffe, dass dieses Gesetz nicht durchkommt, um uns das ganze Hickhack und eine absehbare Prozesswelle zu ersparen.

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ZDF-Beitrag zum Leistungsschutzrecht
 


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