18.04.2012

Atheisten-Vorwurf an Katholiken: Ihr seid immer noch für die Todesstrafe, sagt euer Katechismus!

(Fortsetzung)
Aktuell ereifert sich einer darüber, dass die vermeintlich so brutalen Katholiken „immer noch für die Todesstrafe“ sind. Als Beleg dient der gültige Weltkatechismus, in dem schließlich schwarz auf weiß stehe (§ 2266), dass man die Todesstrafe nicht ausschließe. Das zeige ja wohl, was für Menschen diese Katholiken in Wahrheit sind: rückständige, brutale, menschen-
verachtende Banausen.

Ich gestehe, dass ich weder Zeit noch Lust habe, hie-
rüber per-
sönlich hin- und her zu korres-
pondieren, daher diese Reaktion. Fangen wir mal mit einer Jahreszahl an: 1870 – in diesem Jahr wurde im Kirchenstaat das letzte Todesurteil vollstreckt. Seit 1969 ist die Todesstrafe im Vatikanstaat auch ganz offiziell per Gesetz abgeschafft. Allerdings, liebe Atheisten, besteht diese nach wie vor in über 80 Ländern dieser Erde, und das zum Teil wegen Delikten wie Bankraub, Beamtenbestechung, Korruption, Homosexualität, Ehe-
bruch oder Abkehr vom Islam. Vielleicht, lieber Schrei-
ber an mich, können Sie mir die Beleg-Dokumente noch nachreichen, wo, wann und wie oft Sie bei den be-
treffenden Regierungen energisch dagegen protestiert haben?!
Die katholische Kirche jedenfalls ist dabei, aus der Ge-
schichte zu lernen. „Todesstrafe“ bezieht sich ohnehin ausdrücklich nur auf die Notwehr des Staates: (2266) „Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft er-
fordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt aner-
kannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen.“

Schon aus diesem Text wird deutlich, dass diese Strafe nur in extremsten Fällen eingesetzt werden kann, oder anders formuliert: Die Kirche ist laut Katechismus prin-
zipiell sogar gegen die Todesstrafe! - Nur als wirklich allerletztes Mittel eines Staates, die Gesellschaft vor schlimmeren Folgen zu schützen, ist sie überhaupt diskutierbar!
Dies geht auch aus der Enzyklika „Evangelium vitae“ (1995) hervor, wo es heißt: „Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer angepassteren Organi-
sation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben.“
Das soll heißen: Der Staat hat heutzutage genügend andere Mittel zur Verfügung, um z.B. brand-
gefährliche Massen-
mörder aus dem Verkehr zu ziehen.
Demgemäß ist Papst Paul II. sogar weltweit zum Vorkämpfer für die Abschaffung der Todes-
strafe geworden. Am 12.12.1999 erklärte er im Zusam-
menhang mit dem Jubiläumsjahr 2000: „Deshalb er-
neuere ich meinen Appell an alle Staatsführer, eine internationale Übereinkunft zur Abschaffung der Todes-
strafe zu erreichen.“

Selbst im Falle der gegen den irakischen Diktator Saddam Hussein verhängten Todesstrafe hat der Vatikan im Namen der Katholischen Kirche scharf protestiert. Der zuständige Kardinal Martino erklärte wörtlich: „Die Todesstrafe ist ein Verbrechen, wenn sie nicht nötig ist, und in diesem Falle ist sie nicht nötig.“ – Es ist also für jeden des Lesens Mächtigen so klar wie klare Kloßbrühe, dass die Kirche strikt gegen die Todes-
strafe ist. Allerdings will sie das letzte Hintertürchen für den äußersten aller Fälle auch nicht ganz geschlossen wissen. Sollte sich, was nicht vorstellbar ist, für einen Staat absolut eindeutig und nach gründlichster Prüfung keine andere Möglichkeit ergeben, weitere schlimmste Taten zu verhindern, ist
es dessen Recht und Pflicht, den Täter notfalls so zu stoppen. – Doch wie schon betont: Bei den heute zur Verfügung stehenden staat-
lichen Möglichkeiten der Verbrechensbekämpfung ist dies eher ein theoretisches letztes Mittel, um Leib und Leben vieler Menschen zu verteidigen. Hinrichtungen, wie sie derzeit immer noch von vielen Staaten praktiziert werden, sind jedenfalls von der katholischen Kirche eindeutig abgelehnt!


- Domradio: Kirche gegen Todesstrafe
 >>  BITTE KLICKEN !
- Katholischer Katechismus online 
>> BITTE KLICKEN !
- Polemik gegen die Kirche: Ist das Christentum die Religion der Todesstrafe?
 >>  BITTE KLICKEN !
- Kein Spielfilm, sondern echter Video-Mitschnitt einer Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl (USA).
Sind Sie sicher, dass Sie das sehen wollen? 

>> BITTE KLICKEN !

Prominente Zitate über Atheismus:




zurück zur Predigtgarten-Hauptseite

4 Kommentare:

Josef Bordat hat gesagt…

Prima Darstellung, lieber Predigtgärtner! - Wer weiß, wie schwer sich die Kirche und die katholische Theologie mit ethischen „Leben vs. Leben-“ bzw. „Leben vs. Würde“-Dilemmata getan hat und immer noch tut (Gerechter Krieg, Todesstrafe, Folter, Tyrannenmord, Fragen von Lebensbeginn und -ende etc.), gerade eingedenk des christlichen Menschenbildes und des biblischen Tötungsverbots, der wird sich hüten, hier der Kirche eine Vorreiterrolle zuzuschreiben. Die haben heute, weiß Gott und jeder, der sich etwas informiert hat, ganz andere Kreise inne! Oft genug ist die Kirche ohnehin die letzte Instanz, die überhaupt noch den Lebensschutz in einem absoluten Sinne betont, während alle Anderen längst abwägen, oft genug auch „Leben vs. Kosten“.

JoBo

Der Thuriferar hat gesagt…

F.M. hat da etwas nicht verstanden: Kein Papst darf oder kann das deutsche Grundgesetz unterschreiben. Aber in der Verfassung des Vatikanstaates ist die Todesstrafe schon lange gestrichen. Das sollte Leser F.M. eigentlich wissen.

Paul Lahm hat gesagt…

Ja, eine bemühte Rechtfertigung, die allerdings etwas unschlüssig ist! Bestrafen kann der Staat erst, wenn man den Übeltäter hat und ihm einen hoffentlich rechtstaatlichen Prozess gemacht hat. In diesem Fall aber kann der Staat gar nicht mehr aus Notwehr agieren. Hier wird vielmehr ein katholisches Problem deutlich! Weil man die Todesstarafe über Jahrhunderte völlig selbstverständlich als Teil der katholischen Lehre vermittelt hat, steht man nun vor dem Problem, dass diese traditionelle Lehre "falsch" ist. Statt zu sagen: "Wir haben durch die Geschichte gelernt, das war aus heutiger Sicht falsch", eiert man lieber rum. Bei anderen Fragen um Leben und Tod, etwa bei der Abtreibung, ist man sich wiederum völlig sicher und setzt einen absoluten Standpunkt. Dann muss dieser absolute Standpunkt allerdings für jedes Leben gelten!!

F. M. hat gesagt…

Nur zur Erinnerung: ABSOLUTER LEBENSSCHUTZ!

2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.

... und vielleicht noch ein Zitat vom Chef: Deine Rede sei ja, ja und nein, nein ... ist ja schon gut, Sie wollen das nicht lesen, ich höre ja auch schon auf.

Kommentar veröffentlichen

Zur Zeit keine Kommentare möglich.

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.