04.01.2011

Kirchenaustritt: Deutsche Bischöfe gegen Vatikan

(Fortsetzung)

Nach jener Anweisung aus Rom beeilte sich die Deutsche Bischofskonferenz zwar, in einer Erklärung festzustellen, dass es in Deutschland weiterhin bei der praktizierten Regelung bleibe,
doch dies wird auf lange Sicht gesehen immer problematischer. Selbst Radio Vatican formuliert in einer Buch-
besprechung zum Kirchenaustritt wörtlich daraufhin:
„Darum ist es ohne vorhergehende Prüfung jedes Einzelfalles ausgeschlossen, von einer staatlichen Austrittserklärung auf kirchenfeindliche Motive zu schließen. Folglich zieht auch der staatliche Kirchenaustritt nicht ohne weiteres kirchenrechtliche Sanktionen nach sich.“ >> BITTE KLICKEN !
Ob eine bewusste Abkehr vom Glauben vorliegt, muss also vom örtlichen Pfarrer oder einem anderen kirchlichen Beauftragten erst einmal geklärt werden. So gelang es beispielsweise einem Katho-
liken aus Sigmaringen, sich vor seinem Kirchenaustritt vom örtlichen Pfarrer bescheinigen zu lassen, dass im speziellen Fall kein Glaubensabfall vorliegt.
Im zuständigen Ordinariat in Freiburg herrscht nun Ratlosigkeit,
und man spricht bis zu einer endgültigen Entscheidung von „modifiziertem Kirchenaustritt“, bei dem man auf die Exkommunikation verzichte, so eine Stellungnahme gegenüber „FOCUS“. >> BITTE KLICKEN !
Um es also noch einmal klar zu formulieren: Das verbindliche Dokument aus Rom richtet sich nicht gegen das deutsche Kirchensteuersystem. Wie die örtliche Kirche an das nötige Geld kommt, entscheidet nicht Rom. Es kann aber nicht angehen, dass einfach eine Erklärung gegenüber dem Staat genügt, um einen Kirchenaustritt möglich zu machen.
Theologisch ist die Deutsche Bischofskonferenz ohnehin auf gefährliches Glatteis geraten. Die Kirchenmitgliedschaft beginnt mit der Taufe und kann nicht zurückgenommen werden („unauslösch-
liches Merkmal“). Wer einmal getauft ist, der bleibt für immer getauft; insofern kann man streng genommen gar nicht aus der Kirche austreten. >> BITTE KLICKEN !
In einem Schreiben an Dr. Andreas Janker erklärte der Präsident des Päpstlichen Rates, Erzbischof Francesco Coccopalmerio, dass die Kriterien der ge-
samten katholischen Kirche auch für Deutschland gelten, wie „kathnews“ berichtete.
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So könnte sie über kurz oder lang unvermeidlich werden, die Dis-
kussion über die Kirchensteuerpflicht bzw. Alternativen dazu.
Dass es zur Christenpflicht gehört, die Kirche finanziell zu unter-
stützen, ist im übrigen unbestritten und im Kirchenrecht auch verbindlich festgelegt.


Hier findet man den Sendebeitrag des SWR und das Interview mit Prof. Dr. Schüller >> BITTE KLICKEN !
Das Dokument des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte
aus 2006 >>
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Die Deutsche Bischofskonferenz über die Kirchensteuer
>>
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Das
"Vatikan-Magazin" zum Thema: "Der Zweck heiligt nicht
die Mittel" >>
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