20.01.2011

Valentinstag - Kirchliche Segensfeier ?

(Fortsetzung)
Ausdrücklich eingeladen und willkommen sind da z.B. auch homo-
sexuelle Paare und geschiedene Wiederverheiratete. Man mag dazu stehen, wie man will, aber Gedanken sollte man sich schon darüber machen, bevor man solch eine Veranstaltung plant oder besucht.
So geschah es 2006 in Wien, dass ein schwules Paar ganz begeistert mit seinen Eindrücken von einer solchen Segensfeier im Stephansdom an die Öffentlichkeit ging: „Wir gehen nach vorne… Wir sind das erste schwule Paar, das vor die Stufen des Altars tritt. Der Priester lächelt uns an… Ich fühle mich dabei sehr an das Ritual der Vermählung erinnert…“

Damit wären wir mal wieder bei der Diskussion um Kirche und Homosexualität angelangt. Aktuell hat z.B. der Papst nicht nur in seiner ersten Enzyklika „Deus caritas est“ klar Position bezogen, sondern immer wieder, z.B. in seinem Jahresrückblick 2008 vor der römischen Kurie: Homosexualität sei „Zerstörung von Gottes Werk“, die Kirche solle „die Menschen auch vor der Selbstzerstörung schützen“.
Wie bekannt, sind solche kritischen Äußerungen nie gegen den Menschen als Kind Gottes gerichtet, sondern gegen sein konkretes abzu-
lehnendes Tun, wie die Kirche dies ja auch zum Beispiel beim Thema Schwangerschafts-
abbruch macht.
Aber es macht natürlich schon einen Unterschied, ob man z.B. am Ende eines Gottesdienstes den allgemeinen Segen für alle Teil-
nehmenden empfängt oder ausdrücklich als Paar mit der Bitte um Segnung seiner Liebesbeziehung auch noch zum Altar tritt.

Was aber ist die Konsequenz daraus? - Soll eine Pfarrgemeinde „aus pastoralen Gründen“, wie das oft so schön heißt, jedem den Segen spenden, der diesen erbittet? -
Oder trägt dies leider zur Verwirrung der Gläubigen über Glaubens-
grundsätze bei und wird von vielen Gläubigen und Teilen der Öffentlichkeit ganz klar als wohlwollende, augenzwinkernde Toleranz gegenüber Menschen verstanden, die sich mit ihrem oft öffentlich demonstriertem Verhalten schon lange außerhalb der Kirche gestellt haben?
Müssten also ggf. in den veröffentlichten Einladungen und/oder zu Beginn der Feier einige Klarstellungen erfolgen? – Wenn ja, welche konkret? - Oder stellt sich das Problem vor Ort vielleicht überhaupt nicht?
Andererseits: Sollte die Kirche nicht vor allem froh darüber sein, dass auch Menschen, die sich nun wirklich nicht zur „Kerngemeinde“ zählen, sich auf den Weg machen, vielleicht einer unausgesprochenen Sehnsucht folgend, das Christliche in ihrem Leben (wieder) zu entdecken?
Da gilt es, zum Pro und Contra reifliche Überlegungen anzustellen, aber auch im Falle der Durchführung einer solchen Feier, wie diese konkret gestaltet wird.
Die Bandbreite ist da offenbar riesig; gerade habe ich z.B. von einer katholischen Einladung zu einer „Segensfeier für Liebende“ gelesen mit anschließendem „freien Schwimmbad- und Saunaeintritt“ …


Es werden einige Arbeitshilfen und Materialien angeboten, von denen ich nachfolgend einige vorstelle:

Broschüre „Weil die Liebe uns beflügelt…“
>> BITTE KLICKEN !
Ob dieser „erprobte“ Plan für eine Feier Zustimmung findet? (pdf)
>> BITTE KLICKEN !
Helmut Zenz: Informationen zum Valentinstag
>> BITTE KLICKEN !
Diözese Rottenburg-Stuttgart: Valentinstag
>> BITTE KLICKEN !
Buchtipp und Buchbesprechung: „Wo die Liebe wohnt“
>> BITTE KLICKEN !
Kath. Kirche Vorarlberg: Segnungsfeier für Paare (pdf)
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Wiener Stephansdom: Gleichgeschlechtliche Paare willkommen
>> BITTE KLICKEN !
Kommentar und Links zur Segensfeier im Stephansdom
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Kath. Kirche Österreich: Hinweise für die Gestaltung
>> BITTE KLICKEN !

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