Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit durch sämtliche Instanzen, bei dem eine Mutter das Abhängen von Kreuzen in Schulen durchsetzen wollte. Ihre beiden Söhne fühlten sich dadurch gestört. Weil sie auf ihrem unermüdlichen Kriegszug gegen den Staat 2009 erst mal gesiegt hatte, legte Italien und mit ihm 10 weitere europäische Länder Beschwerde gegen das Urteil ein.
Jetzt ist es also amtlich: Kreuze in Klassenzimmern verstoßen nicht gegen die Religionsfreiheit und auch nicht gegen das Erziehungs-
recht der Eltern, denn es „lässt sich nicht beweisen, ob ein Kruzifix einen Einfluss auf die Schüler hat“. Ein Nachweis der Mutter, dass ein Kreuz irgendwelche Beschwerden bei ihren Kindern auslöst, konnte nicht erbracht werden.
In Deutschland ist trotz dieses letzt-instanzlichen Urteils die Rechtslage noch etwas anders. 1995 hatte das Bundes-
verfassungsgericht seltsamerweise entschieden, dass es in deutschen Klassenzimmern generell keine Kreuze geben dürfe. Warten wir’s ab, was wohl geschieht, wenn einer demnächst gegen die Gipfelkreuze auf den Bergen klagt….
Eine Protestwelle ging damals durch Deutschland, und viele Bundesländer fanden für ihren Bereich durch gesetzliche Ände-
rungen praktische Lösungen, die Kreuze entgegen dem Verfas-
sungsgerichts-Urteil in den Klassen doch weiterhin hängenzulassen. In Bayern beispielsweise müssten Eltern im Einzelfall dem Kreuz im Klassenraum widersprechen, worauf eine „gütliche Einigung“ innerhalb der Schule versucht werden soll.
Gut, dass der Europäische Gerichtshof nun den Mut hatte, eine klare Aussage zugunsten des Kreuzes zu treffen. Als „passives Symbol“ könne man es nicht mit der Teilnahme an religiösen Aktivitäten vergleichen, von einer „staatlichen Indoktrinierung“ könne also
keine Rede sein.
Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes spricht ganz im Gegensatz dazu von einem „appellativen Charakter“ des Kreuzes in der Klasse. So verschieden können hohe Richter das also sehen.
Das europäische Urteil ist jedenfalls ein Meilenstein in der euro-
päischen Rechtsgeschichte, da es anerkennt, dass es eine über Jahrhunderte gewachsene religiöse Tradition gibt. Diese christlichen Wurzeln Europas sind also zu beachten, wobei die einzelnen Staa-
ten durchaus entsprechend ihrem kulturellen Hintergrund im Einzel-
fall unterschiedliche Regelungen treffen können.
Zugleich bestätigt das höchstrichter-liche Urteil, dass es bei aller Toleranz und allem Verständnis für Minder-
heiten auch Grenzen der individuellen Religionsfreiheit gibt. Es geht eben nicht an, einer Mehrheit von 99 % die eigene andersartige religiöse Aus-
richtung per Gerichtsurteil aufzu-
zwingen.
Religionsfreiheit darf nicht zum Deck-
mäntelchen für Intoleranz werden. Das Kreuz gehört zu Europa.
Wir wollen nicht vergessen, dass z.B. im Dritten Reich Menschen für ihr Bekenntnis zum Kreuz im Kon-
zentrationslager getötet wurden.
Also: Bitte kein Etikettenschwindel im Namen von Freiheit –
auch von ganz kleinen Minderheiten darf Toleranz erwartet werden. Den Richtern für die aktuelle Klarstellung mein herzlicher Dank!
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