Als Kaiser Napoleon zu Beginn des19. Jahrhunderts die Ostgrenze seines Reiches bis an den Rhein ausdehnte, wurden deutsche Reichsfürsten für ihre Gebietsverluste entschädigt.
Fast 100.000 Quadratkilometer,
die bisher in Kirchenbesitz waren, wechselten zwangsweise ihren Besitzer. Die Fürsten verpflichteten sich aber, durch jährliche Zahlungen, sogenannte „Dotationen“ für einen gewissen Ausgleich zu sorgen.
Man stelle sich nur einmal vor, die Kirchen hätten mit diesen Ländereien seit damals wirtschaften können – gigantische Summen einschließlich Zins und Zinseszins für Löhne, mildtätige Zwecke usw. wären inzwischen so zusammengekommen.
Dessen wurden die Kirchen jedoch beraubt, und da ist es eine Frage der Fairness, die Folgen dieser Säkularisierung zumindest etwas abzumildern. Natürlich ist es denkbar, dass einmal ein Schlussstrich in dieser Angelegenheit gezogen wird, indem im Einvernehmen zwischen Staat und Kirchen eine abschließende Ablösesumme vereinbart wird.
Dagegen sträuben sich die Kirchen auch keinesfalls, wie sie mehrfach erklärt haben. Im Grundgesetz ist dies sogar schon
als Möglichkeit angedacht (Artikel 138). Die Verhandlungen zwischen etlichen Bundesländern und etlichen Bistümern und den evangelischen Landeskirchen würden zwar äußerst kompliziert, aber vom Grundsatz her ist das mittelfristig machbar.
zehntelangen Zahlungen alles schon komplett abgegolten, und eine Fort-
führung sei sogar „verfassungswidrig“.
Wie Professor Ansgar Hense vom Bonner Institut für Staatskirchenrecht anschaulich erklärt, wäre das etwa so, wie wenn ein Mieter behauptete, durch jahrelange Mietzahlungen gehöre ihm natürlich das Haus nach dieser Zeit.
Die Summe, um die es für die Kirche geht, beträgt beispielsweise für das Erzbistum Köln 2,8 Millionen Euro jährlich (bei einem Gesamtetat von 800 Millonen jährlich). – Würde dieses Geld ersatzlos fehlen, müsste noch viel strenger gespart werden als bisher.
Ein bißchen amüsant ist es allerdings schon, wenn ausgerechnet die „Humanistische Union“ (HU) gebetsmühlenartig ihre For-
derungen erhebt. Man sollte dann doch annehmen, dass sie selbst z.B. mit besonders gutem Vorbild vorangeht und etwa auf ihrer Internetseite ihre Finanzen und ihre Spenden detailliert auflistet. Doch da hält man sich lieber bedeckt.
Bekannt ist, dass das eigene Bildungswerk staatliche Zuschüsse erhält, und auch humanistische Verbände z.B. in Berlin „in nicht unerheblicher Höhe“ Gelder vom Staat bekommen, wie Prof. Hense erklärt.
So hätte ich statt der ersatzlosen Abschaffung staatlicher Leistungen an die Kirchen einen Alternativvorschlag: Ersatzlose Abschaffung der HU. Entschädigungslos. Das wäre doch auch mal was…
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- "FAZ": "Missbrauchsdebatte - unter Humanisten"
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