03.08.2011

Priester, kirchliche Mitarbeiter und der Missbrauch: Ist das neue polizeiliche Führungszeugnis Teil eines Stufenplanes?

(Fortsetzung)
Dies bedeutet ein riesigen bürokratischen und finanziellen Aufwand, da z.B. alle eventuell in Frage kommenden Be-
diensteten von den Trägern stets rechtzeitig vor Ablauf der wiederholten Fünfjahresfristen angeschrieben werden müssen, die pünktliche Erledigung überprüft und ggf. angemahnt werden muss usw. Jeder Träger hat ferner eine ausgebildete Fachkraft hierfür nachzuweisen.
Die Verantwortlichen in den bischöflichen Ordinariaten sehen das alles etwas anders. In der Regel wird argumentiert, dieses Zeug-
nis sei doch im ureigensten Interesse der Priester und Ange-
stellten, die in der Öffentlichkeit gerne unter Generalverdacht gestellt würden. Nun könne man anders auftreten und verkünden: „Wir haben ein Führungszeugnis vorgelegt, bei uns treffen Sie beim Personal auf geprüfte Qualität“ (so das Bistum Trier).
Wer weiß: Vielleicht gibt’s demnächst dafür sogar Glückwunsch-
karten wie etwa zum bestandenen Führerschein?
So wird auch schon mal beim zuständigen Bischöflichen Ordinariat Dampf abgelassen. Beispielsweise fühlen sich etliche ältere Priester, die der Kirche ein Leben lang mit aller Kraft gedient haben, von diesem als Misstrauen empfundenen bürokratischen Monstrum verletzt.
Ein solches Zeugnis ist ohnehin problematisch, da es nur nach-
weisen kann, wer schon strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Wenn aber beispielsweise ein Missbrauch vorlag und keine Anzeige oder keine Verurteilung erfolgte, kann dies auch nicht polizeilich beurkundet werden. Hinzu kommt, dass auch verjährte Taten nicht erfasst werden dürfen, wodurch so mancher Täter durch das Raster fällt. Sonderregelungen gibt es bei den Bistümern zur Zeit noch für Ehrenamtliche. Hier wird in der Regel nur eine verbindliche Erklärung verlangt, dass man keine „Grenzverletzungen“ begehen werde.
Doch auch hier ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis auch für jeden einzelnen Ehrenamtlichen wie etwa Gruppenleiter, Ober-
messdiener usw. ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden wird, wie konkret schon vom Bistum Mainz angestrebt.
Und damit befinden sich die Bischöfe voll im Trend. Die Bundes-
regierung beabsichtigt nämlich, ab 2012 von jedem mit Jugend-
lichen in Kontakt tretenden Ehrenamtlichen zukünftig ein solches amtliches Zeugnis zu verlangen. Entsprechend groß ist die Empörung etwa bei den Sportverbänden und beim Bundes-
jugendring. Das sei völlig „unverhältnismäßig“, heißt es.
Durch den bürokratischen Aufwand würden Ehrenamtliche zukünftig noch gründlicher überlegen, ob sie sich engagieren wollen. Der Verwaltungsaufwand ist riesig, und die Kosten ebenso, bei Millionen von Betreuern in Kirche und Vereinen. Allein die deutschen Sportvereine rechnen mit etwa 500.000 Betroffenen.
Für die Beantragung des Dokumentes werden viele einen halben Urlaubstag nehmen müssen, und in Zukunft werden neue Mit-
arbeiter die Kosten auch noch selbst tragen müssen, wie z.B. vom Erzbistum Hamburg schon praktiziert. Und das wohlgemerkt alle fünf Jahre - insgesamt also ein Wahnsinnsaufwand mit sehr begrenztem Nutzen, außer vielleicht der Fütterung des immer gierigeren Amtsschimmels…
Doch das könnte noch nicht das Ende der denk-
baren Maßnahmen sein. Da die Führungszeugnisse im tatsächlichen Nutzwert eher dürftig sind, wird es weiterhin Fälle von Missbrauch geben.
Aber was dann? Vielleicht sieht der Stufenplan der schon fast hysterisch wirkenden Bischöfe und Politiker dann weitergehende Maßnahmen – etwa medizinischer Art – für das Personal vor…?


- Bistum Hildesheim: Führungszeugnis (pdf)
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- Erzbistum Hamburg: Verfahrensweise (pdf) >>
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- Sportverbände sind sauer >> BITTE KLICKEN !
- Der Gesetzentwurf vom 22.6.2011 (pdf) >> BITTE KLICKEN !
- Beispiel Bistum Mainz: Verwaltungsräte verantwortlich (pdf)
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3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich dachte bisher immer, Karneval beginnt erst am 11.11...?! - Unfassbar, was da wieder an Kirchensteuer-Geldern verbraten wird.

Akatair hat gesagt…

Die Maßnahme ist fast völlig unsinnig. Die meisten Missbrauchsfälle erfolgen durch Menschen (übrigens gewöhnlich Männer, aber dennoch werden - wohl aus Gleichberechtigungsgründen - wohl demnächst auch 16-jährige Mädchen verurteilt, sich so ein Führungszeugnis zu beschaffen, denn viele ehrenamtliche Mitarbeiter SIND unter 18), die vorher nie dahingehend gerichtlich auffällig wurden. Über jeden Priester eines Bistums liegt ohnehin eine Personalakte vor, in der eine solche Straftat vermerkt wäre.
Es ist als völlig sinnfrei, dass hier Hunderttausende sich ein weitgehend nutzlosen Bescheid erstellen lassen müssen, obwohl bekannt ist, dass dieser nur ihre Unschuld beweisen kann bzw. obwohl es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie in dieser Hinsicht straffällig werden (insbesondere Frauen und Mädchen, die ja noch dazu selbst andernorts oft genug die Opfer sind) und obwohl eine solche Aussage nicht feststellen kann, dass jemand ein potentieller Täter ist.

Die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit in allen Bereichen wird dadurch fraglos schwer behindert werden. Aber was würde man nicht auf sich nehmen, wenn dadurch Straftaten verhindert würden. Nur - das werden sie nicht durch solche Maßnahmen.

Anonym hat gesagt…

Die Führungszeugnisse bringen zwar wenig, sind aber höchst praktisch für die Verwaltung, denn man kann so nachweisen, dass man alles getan hat. Reine Augenwischerei!

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